ON DEMAND WEBINAR
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) - Praktische Schritte zur Umsetzung
Deutsche Unternehmen mit zunächst mindestens 3.000 Mitarbeitenden sind ab 2023 verpflichtet, in ihren Lieferketten für die Vermeidung/Unterbindung von Umweltsünden und Menschenrechtsverletzungen zu sorgen.
Die Sorgfaltspflichten gelten grundsätzlich nur für das eigene Unternehmen und direkte Vertragspartner, jedoch nicht in vollem Maße entlang der gesamten Lieferkette.
- Was sind die Vorgaben des LsKG?
- Welche Analysen haben deutsche Unternehmen vorzunehmen?
- Welche technischen Lösungen sind sinnvoll?
Diese und weitere Themen zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz haben wir in unserem Webinar am 22. September 2021 diskutiert.
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